10.00 - 10.50
Rehasport Ortho
10.00 - 10.50
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
15.30 - 16.20
Rehasport Ortho
15.30 - 16.20
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
17.00 - 17.50
Rehasport Ortho
17.00 - 17.50
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
09.00 - 09.50
Rehasport Ortho
09.00 - 09.50
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
10.00 - 10.50 Uhr
Rehasport Ortho
10.00 - 10.50 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
12.30 - 13.20 Uhr
Rehasport Ortho
12.30 - 13.20 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
16.00 - 16.50 Uhr
Rehasport Brustkrebs
17.00 - 17.50 Uhr
Rehasport Ortho
17.00 - 17.50 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
18.00 - 18.50 Uhr
Rehasport Ortho
18.00 - 18.50 Uhr
Rehasport Ortho
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Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
10.30 - 11.20 Uhr
Rehasport Ortho
10.30 - 11.20 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
13.30 - 14.20 Uhr
Rehasport Ortho
13.30 - 14.20 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
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Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
10.30 - 11.20 Uhr
Rehasport Ortho
10.30 - 11.20 Uhr
Rehasport Ortho
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.